Aktuelles

19.10.2018

KODA Kompass Nr. 70 online

Umsetzung Tarifrunde öffentlicher Dienst - Regelungen zum Arbeitsgeberwechsel - Entgeltordnung Pfarrbüro - Freistellung Jugendleiter - Trägerwechsel Kindergarten - Vermittlung EG 1 - Altersversorgung Lehrer - Famlienpolitischer Sonderurlaub Lehrer

Auf der Homepage der Mitarbeiterseite der Bayerischen Regional-KODA www.kodakompass.de ist die Ausgabe Nr. 70 des KODA Kompass online.

Zum Download finden Sie diese Ausgabe des KODA Kompass Nr. 70 hier.

Die Druckausgabe dürfte alle kirchlichen MitarbeiterInnen im ABD-Bereich in Bayern derzeit erreichen.

Diese Ausgabe informiert zum einen über die Umsetzung der Tarifeinigung im TVöD im ABD-Bereich inklusive der aktuellen Entgelttabellen. Es wird über die Umsetzung des Vermittlungsverfahrens für Lehrkräfte zur Altersversorgung nach Erledigung des damals vereinbarten Prüfauftrages ebenso berichtet wie über die Verbesserung der famlienpolitischen Beurlaubung für Lehrkräfte.

Die Regelung zum Arbeitgeberwechsel zwischen kirchlichen Arbeitgebern, deren Arbeitsvertragsrecht durch verschiedene kirchliche Kommissionen geregelt wird, wurde jetzt auch auf Arbeitgeberwechsel innerhalb des ABD ausgedehnt (rückwirkend zum 1. Januar 2017). So werden MitarbeiterInnen, die innerhalb des ABD wechseln, nicht schlechter behandelt als MitarbeiterInnen, die zum Beispiel zur Caritas wechseln.

Das Vermittlungsverfahren zur Abschaffung der Entgeltgruppe 1 ruht, während in der Kommission weiter über das Thema gesprochen wird.

Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht für Verwaltungsbeschäftigte bleibt ausgesetzt. Für Beschäftigte im Pfarrbüro wurde eine Einigung bei der Entgeltordnung erzielt.

Gescheitert sind leider Veränderungsvorschläge der Mitarbeiterseite zu befristeten Arbeitsverhältnissen und zur Vereinfachung des Endes des Arbeitsverhältnisses bei Eintritt in eine vorgezogene Rente.

Ein Artikel informiert über die Zuschläge für Arbeit zu besonderen Zeiten, ein anderer über die Rechtsfolgen eines Trägerwechsels eines Kindergartens.

Neben der Neuregelung zur Freistellung für Jugendarbeit informiert der KODA Kompass über personelle Veränderungen in der Kommission.