Nach einem Hinweis von Kodakompass.de sind aufgrund europäischer Vorgaben Mutterschutzzeiten bei Betriebsrenten wie volle Beschäftigungszeiten zu bewerten.
Da der Zusatzversorgungskasse vor 2012 Zeiten des Mutterschutzes aber nicht gesondert mitgeteilt wurden, müssen Beschäftigte die Berücksichtigung dieser Zeiten selbst beantragen.
Mütter können dann zusätzliche Zusatzversorgungspunkte und damit höhere Betriebsrenten erwarten.
Ausführliche Informationen und weiterführende Links gibt es auf der Seite der Bayerischen Versorgungskammer.
Infoblatt Mutterschutzzeiten
Antrag zur Berücksichtigung der Mutterschutzzeiten
Aktuelles
25.10.2012